JA zum neuen Energiegesetz

JA zum neuen Energiegesetz

Bei der Beratung zum Energiegesetz hat der Grosse Rat des Kantons Aargau allerdings bewiesen, dass er durchaus in der Lage ist, mehrheitsfähige Lösungen zu finden. Mit Ausnahme der Grünliberalen und der SVP standen in der Schlussabstimmung alle Fraktionen geschlossen hinter dem neuen Energiegesetz. Das zeigt, dass hier eine ausgeglichene, breit abgestützte Vorlage erarbeitet wurde.

Ich finde, das neue Energiegesetz verdient am 27. September 2020 auch die Zustimmung des Volks. Mit einem JA bewegen wir uns im Aargau hin zu erneuerbaren Energien, ohne dabei starre Verbote zu machen. Das bedeutet weniger Abhängigkeit vom Ausland und mehr regionale Versorgung. Davon profitieren das Klima und auch unser Gewerbe.

Tobias Hottiger,

Einwohnerrat, Fraktionspräsident FDP,

Grossratskandidat, Zofingen

Den Staat hat die sexuelle Orientierung nicht zu interessieren

Den staat hat die sexuelle orientierung nicht zu interessieren

Im Jahr 2017 publizierten Forscher der Columbia Law School eine Metaanalyse, die insgesamt 79 Einzelstudien zu diesem Thema umfasste. Die Forschung kam über eine Zeitspanne von drei Dekaden zum Konsensus, dass schwule oder lesbische Eltern dem Wohlergehen von Kindern nicht schaden. Reviews aus den USA (Manning et al., 2014) und Australien (Dempsey et al., 2017) bestätigen das. Es ist wissenschaftlich belegt, dass Familienprozesse – also z.B. die Qualität der Kindererziehung oder die Zufriedenheit in innerfamiliären Beziehungen – eine wichtigere Rolle spielen als Familienstrukturen wie z.B. das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung der Eltern (Short et al., 2007).

Als Naturwissenschaftler urteile ich gerne anhand von Fakten und als liberaler Politiker setze ich mich dafür ein, dass jeder Bürger die grösstmögliche Freiheit bekommt, solange sein Verhalten niemandem schadet. Momentan haben in der Schweiz homosexuelle nicht dieselben Freiheiten wie heterosexuelle Paare. Mit der Einführung der Ehe für alle und des Rechts zur Adoption von Kindern können wir das ändern. Den Staat hat die sexuelle Orientierung eines Paares nicht zu interessieren.

Tobias Hottiger,

Einwohnerrat, Fraktionspräsident FDP, Zofingen

JA zur BNO bedeutet Mitbestimmung

JA zur BNO bedeutet Mitbestimmung

Als Mitglied der einwohnerrätlichen Spezialkommission habe ich mich intensiv mit der teilrevidierten BNO auseinandergesetzt und erlaube mir einige Anmerkungen:

  1. In Bauzonen kann man Bauen sowieso nicht verhindern – auch mit der aktuellen BNO nicht. Mit der neuen BNO könnte man auf ausgewiesenen Grundstücken im Rahmen von Gestaltungsplänen aber Vorgaben machen, wie gebaut werden muss.
  2. Wenn man bei gleichbleibender Ausnützungsziffer in die Höhe statt in die Breite baut, dann entsteht mehr Raum für Grünflächen. Von einer Betonwüste kann also nicht die Rede sein.
  3. Der Bestand an Leerwohnungen in Zofingen ist mit 1,03% sehr tief (Bundesamt für Statistik, Zahlen von September 2019). Bei einer Quote unter 1,00% spricht man in der Immobilienbranche von Wohnungsnotstand.
  4. Wo soll man dann Wohnungen bauen, wenn nicht direkt am Bahnhof, wo die Wege zum ÖV und in die Altstadt kurz sind?!

Viele Menschen habe Mühe mit Wachstum, was ich verstehen kann. Wachstum ist aber eine Realität, die man auch mit einer Ablehnung der BNO-Teilrevision nicht aufhalten kann. Mit der neuen BNO können wir jedoch mitbestimmen, wie sich unsere Stadt entwickelt. Wenn Sie das auch wollen, dann bitte ich Sie, am 20. Oktober ein JA zur BNO-Teilrevision in die Urne zu legen.

Tobias Hottiger,
Fraktionspräsident FDP,

Einwohnerrat Zofingen

Es braucht alternative Modelle

Es braucht alternative Modelle

Zum Artikel über die Tierversuchsverbots-Initiative im ZT vom 18.03.2019

Es stimmt, dass Tierversuche einen gewissen Nutzen für die Medizin haben. Das ist aus meiner Sicht aber gar nicht der entscheidende Aspekt der Diskussion. Wir sollten dieses Thema nämlich nicht nur aus ökonomischer und medizinischer, sondern auch aus ethischer Perspektive betrachten. Als Arzt stelle ich mir folgende Frage: Wollen wir in der medizinischen Forschung maximalen Erkenntnisgewinn ohne Rücksicht auf Verluste oder wollen wir jenen Erkenntnisgewinn, der unter Berücksichtigung von gewissen ethischen Grundsätzen möglich ist? Es gibt viele Dinge, die für den medizinischen Fortschritt nützlich wären, aber ethisch nicht vertretbar und deshalb verboten sind, z.B. Versuche an Menschen. 

Die 3R-Forschung zeigt, dass es innovative Ansätze für alternative Modelle gibt. Aktuell besteht jedoch praktisch kein Anreiz, in diese alternativen Modelle zu investieren. Die Tatsache, dass die Anzahl der verwendeten Tiere in der Schweiz seit ca. 20 Jahren stabil bleibt, stützt diese These. Versuche mit Schweregrad 2 (z.B. Herbeiführen von zweitgradigen Verbrennungen) und 3 (z.B. Simulation von Ertrinken) nehmen sogar zu und das ist ein schlechtes Zeichen.

Ich befürworte, wenn die Politik in diesem Bereich korrigierend Einfluss nimmt. Das muss nicht zwingend in Form von Verboten sein, sondern kann auch durch Anreize geschehen. Man könnte z.B. Bundesgelder vorwiegend an Forschungsinstitutionen vergeben, die ohne Tierversuche auskommen. Das wäre auch eine Chance für unser Land, in diesem Bereich eine Vorreiterrolle zu übernehmen.

Tobias Hottiger, Dr. med., Einwohnerrat FDP, Zofingen

Die Widerspruchslösung rettet Leben

Die Widerspruchslösung rettet Leben

Redaktor Samuel Schumacher spricht in seinem Kommentar im ZT vom 2. Oktober 2018 das System der «vermuteten Zustimmung» bei der Organspende (auch Widerspruchslösung genannt) an. Genau diese Regelung möchte die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» in der Schweiz einführen.

Gewisse Politiker wollen lieber am aktuellen System festhalten. Was bedeutet diese Haltung für die betroffenen Patienten? In unserem Land sterben zurzeit jede Woche zwei Menschen, weil kein passendes Organ für sie gefunden werden kann. Das kann doch nicht im Sinne einer vernünftigen Gesundheitspolitik sein!

Das aktuelle System ist ungeeignet. In der Realität ist der Wille des Toten leider oftmals unbekannt, weil er niemals über das Thema Organspende gesprochen hat. Somit wendet sich das Spitalpersonal an die Angehörigen. Die belastende Situation, stellvertretend für den Verstorbenen entscheiden zu müssen, führt in der Mehrzahl der Fälle zu einer Ablehnung der Organspende durch die Angehörigen, obwohl der Tote vielleicht damit einverstanden gewesen wäre. Somit gehen unnötigerweise Spenderorgane verloren, die anderen Patienten das Leben retten könnten.

Bei einer Einführung der Widerspruchslösung könnte weiterhin jeder frei entscheiden, ob er seine Organe spenden will oder nicht. Neu wäre jedoch, dass jeder Erwachsene im Todesfall zum potenziellen Organspender wird, falls er nicht seinen Widerspruch in ein Register hat eintragen lassen.

Ich akzeptiere selbstverständlich auch die Entscheidung jener Menschen, die ihre Organe nicht spenden möchten. Das wäre bei Annahme der Initiative weiterhin möglich. Wer nicht spenden will, dem darf aus meiner Sicht jedoch zugemutet werden, dass er sich zu Lebzeiten auch entsprechend äussert.

Tobias Hottiger, Dr. med.,
Einwohnerrat FDP, Zofingen

Nach oben