Die Widerspruchslösung rettet Leben

Redaktor Samuel Schumacher spricht in seinem Kommentar im ZT vom 2. Oktober 2018 das System der «vermuteten Zustimmung» bei der Organspende (auch Widerspruchslösung genannt) an. Genau diese Regelung möchte die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» in der Schweiz einführen.

Gewisse Politiker wollen lieber am aktuellen System festhalten. Was bedeutet diese Haltung für die betroffenen Patienten? In unserem Land sterben zurzeit jede Woche zwei Menschen, weil kein passendes Organ für sie gefunden werden kann. Das kann doch nicht im Sinne einer vernünftigen Gesundheitspolitik sein!

Das aktuelle System ist ungeeignet. In der Realität ist der Wille des Toten leider oftmals unbekannt, weil er niemals über das Thema Organspende gesprochen hat. Somit wendet sich das Spitalpersonal an die Angehörigen. Die belastende Situation, stellvertretend für den Verstorbenen entscheiden zu müssen, führt in der Mehrzahl der Fälle zu einer Ablehnung der Organspende durch die Angehörigen, obwohl der Tote vielleicht damit einverstanden gewesen wäre. Somit gehen unnötigerweise Spenderorgane verloren, die anderen Patienten das Leben retten könnten.

Bei einer Einführung der Widerspruchslösung könnte weiterhin jeder frei entscheiden, ob er seine Organe spenden will oder nicht. Neu wäre jedoch, dass jeder Erwachsene im Todesfall zum potenziellen Organspender wird, falls er nicht seinen Widerspruch in ein Register hat eintragen lassen.

Ich akzeptiere selbstverständlich auch die Entscheidung jener Menschen, die ihre Organe nicht spenden möchten. Das wäre bei Annahme der Initiative weiterhin möglich. Wer nicht spenden will, dem darf aus meiner Sicht jedoch zugemutet werden, dass er sich zu Lebzeiten auch entsprechend äussert.

Tobias Hottiger, Dr. med.,
Einwohnerrat FDP, Zofingen